Welche Größenklassen gelten seit Jahresbeginn für Kapitalgesellschaften?
Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaft?
Diese Einteilung ist vor allem aus unternehmensrechtlicher Sicht von Bedeutung. An die Größe der Gesellschaft sind bestimmte Verpflichtungen geknüpft, wie z. B. die Prüfungspflicht.
Mit Jahresbeginn wurden die Größenklassen geändert. Neu eingeführt wurde die Kleinstkapitalgesellschaft. Für sie gelten bestimmte Erleichterungen – beispielsweise muss kein Anhang erstellt werden, und wenn der Jahresabschluss nicht zeitgerecht eingereicht wird, ist eine geringere Zwangsstrafe zu bezahlen.
Kleinstgesellschaft
Bilanzsumme | € 350.000,00 |
Umsatzerlöse | € 700.000,00 |
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl | 10 |
Achtung: Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften können keine Kleinstkapitalgesellschaft sein.
Kleine Kapitalgesellschaft
seit 1.1.2016 | bis 31.12.2015 | |
Bilanzsumme | € 5,0 Mio. | € 4,84 Mio. |
Umsatzerlöse | € 10,0 Mio. | € 9,68 Mio. |
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl | 50 | 50 |
Mittelgroße Kapitalgesellschaft
seit 1.1.2016 | bis 31.12.2015 | |
Bilanzsumme | € 20,0 Mio. | € 19,25 Mio. |
Umsatzerlöse | € 40,0 Mio. | € 38,50 Mio. |
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl | 250 | 250 |
Hinweis: Immer, wenn zwei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, gilt grundsätzlich die nächsthöhere Größenklasse.
Beispiel: Eine große Kapitalgesellschaft ist dann gegeben, wenn zwei der drei Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft überschritten werden.
Stand: 27. Jänner 2016